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Produkt zum Begriff Tarifvertrag:


  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)
    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst , Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231214, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 500, Keyword: Personalrat, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 115, Höhe: 30, Gewicht: 600, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2250401, Vorgänger EAN: 9783766371041 9783766367563 9783766365200 9783766363558 9783766362018, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 486346

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    Starboard SUP Rail Band Protector Hardboard schutz kante paddel

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  • DEWALT Kreuzlinienlaser Stufe
    DEWALT Kreuzlinienlaser Stufe

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    Hinweisschild »Vorsicht Stufe!«

    Die Schilder und Plaketten der Marke SafetyMarking dienen der vorschrifts- und normgerechten Kennzeichnung in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Der Artikel Hinweisschild »Vorsicht Stufe!« hat die Form Querformat mit den Dimensionen/Abmessungen BxH: 25x7 cm, Materialstärke: 0,1 mm und ist gefertigt aus dem Material PVC-Folie. Hinweisschild »Vorsicht Stufe!« selbstklebend ausgerüstet

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  • Wo steht der Tarifvertrag?

    Der Tarifvertrag ist ein schriftliches Dokument, das die Arbeitsbedingungen und -entgelte für eine bestimmte Branche oder ein bestimmtes Unternehmen regelt. Er wird in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Der Tarifvertrag wird in der Regel im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit öffentlich einsehbar. Zudem wird er oft auch in den Betrieben ausgehängt oder den Beschäftigten digital zur Verfügung gestellt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Tarifvertrag kennen, um ihre Rechte und Ansprüche zu kennen und gegebenenfalls einzufordern.

  • Wer beschließt Tarifvertrag?

    Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.

  • Welcher Tarifvertrag gilt?

    Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.

  • Wo gilt ein Tarifvertrag?

    Ein Tarifvertrag gilt in der Regel für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wirtschaftszweig. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten dann für alle Unternehmen, die Mitglied in diesen Verbänden sind. In Deutschland sind Tarifverträge rechtlich bindend und können nur durch neue Verhandlungen oder Streiks geändert werden. Unternehmen, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, müssen sich nicht an Tarifverträge halten, es sei denn, sie haben sich freiwillig dazu verpflichtet.

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  • Ist der Tarifvertrag Gastronomie allgemeinverbindlich?

    Der Tarifvertrag Gastronomie ist ein branchenspezifischer Tarifvertrag, der zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt wird. Er regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter in der Gastronomiebranche. Ob der Tarifvertrag Gastronomie allgemeinverbindlich ist, hängt davon ab, ob er von der zuständigen Behörde für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies bedeutet, dass er dann auch für Arbeitgeber gilt, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags erfolgt in der Regel, wenn die Tarifvertragsparteien dies beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Mehrheit der Beschäftigten in der Branche von dem Tarifvertrag erfasst werden. Wenn der Tarifvertrag Gastronomie allgemeinverbindlich ist, müssen sich alle Arbeitgeber in der Branche an die darin festgelegten Regelungen halten, auch wenn sie nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind. Dies dient dazu, faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen der Beschäft

  • Was bringt ein Tarifvertrag?

    Ein Tarifvertrag bringt eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnhöhe und Kündigungsfristen, und schafft somit Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Zudem sorgt ein Tarifvertrag für gerechte Löhne und verhindert Lohndumping, da Mindestlöhne festgelegt werden. Er fördert außerdem die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Frieden in Unternehmen, da Konflikte durch klare Regelungen vermieden werden können. Darüber hinaus stärkt ein Tarifvertrag die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und ermöglicht eine kollektive Interessenvertretung.

  • Ist der Tarifvertrag Bau allgemeinverbindlich?

    Der Tarifvertrag Bau ist nicht allgemeinverbindlich, das bedeutet, dass er nicht automatisch für alle Unternehmen in der Baubranche gilt. Stattdessen müssen die Unternehmen Mitglied in einem der tarifgebundenen Arbeitgeberverbände sein, um den Tarifvertrag anwenden zu können. Allerdings können die Tarifvertragsparteien beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, was bedeutet, dass er dann für alle Unternehmen in der Branche verbindlich ist. Dieser Prozess wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft und entschieden. In der Regel wird die Allgemeinverbindlichkeit nur dann gewährt, wenn eine ausreichende Tarifbindung in der Branche besteht und die Interessen der Arbeitnehmer angemessen vertreten sind.

  • Wann ist ein Tarifvertrag anzuwenden?

    Ein Tarifvertrag ist anzuwenden, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich auf bestimmte Arbeitsbedingungen geeinigt haben, die für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wirtschaftszweig gelten. Er regelt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Tarifverträge gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Mitglied der Tarifvertragsparteien sind. Sie haben Vorrang vor individuellen Arbeitsverträgen, soweit sie günstigere Regelungen enthalten. Die Anwendung eines Tarifvertrags kann auch durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesarbeitsministerium auf weitere Unternehmen ausgedehnt werden.

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